Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung führt ab 2017 ein neues Meldeverfahren ein
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die „Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung“ nach § 103 SGB IV neu