Keine Sperrzeit nach befristeter Beschäftigung
Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung
Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung
Verschafft der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern am Firmenstandort einen kostenlosen Park- oder Garagenstellplatz, ist dieser Sachverhalt aufgrund der Annahme eines überwiegend betrieblichen Interesses umsatzsteuerlich unbeachtlich. Bleibt
Arbeitgeber können bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten zwischen verschiedenen Methoden wählen. Erfolgt die Vergütung auf Stundenbasis, ist die Entgeltfortzahlung aus den durch die Arbeitsunfähigkeit ausgefallenen Stunden und