Übungsleiterfreibetrag
Immer häufiger geraten die sogenannten Übungsleiterpauschalen in die Überprüfung, da diese die Voraussetzung einer Nebentätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG erfüllen müssen.
Immer häufiger geraten die sogenannten Übungsleiterpauschalen in die Überprüfung, da diese die Voraussetzung einer Nebentätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG erfüllen müssen.
Generell sind Schüler und Studenten wie „normale“ Arbeitnehmer zu behandeln. Dies bedeutet, dass auch für Aushilfen bei einer mehr als vierwöchigen Beschäftigungsdauer ein anteiliger Anspruch