Steuerabzugsbeiträge ab 2016 für zwei Jahre gültig
Erstmals im Rahmen des Steuerermäßigungsverfahrens für 2016 können sich Arbeitnehmer Freibeträge – insbesondere für Werbungskosten – mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Kalenderjahren als Steuermerkmal eintragen