Geringfügig Beschäftigte sind beitragspflichtig in der PV
Gehen Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung beschäftigt sind, neben ihrer Hauptbeschäftigung einer geringfügigen Tätigkeit nach, müssen sie Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Aktuell entschied