Die Zuzahlung eines Arbeitnehmers zum Kaufpreis eines Dienstwagens darf auf die Dauer der Vereinbarung verteilt werden und den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Pkw monatlich mindern.
Die lohnsteuerliche Brisanz der diskutierten Fälle ergibt sich aus der unterschiedlichen Betrachtung:
a) Verteilung einer Zuzahlung gleichmäßig auf die Laufzeit der Nutzung eines Firmenwagens. Damit wird die Ein-Prozent-Regelung bzw. der sich daraus bemessene geldwerte Vorteil für die Privatnutzung in Summe mit dem regulären Gehalt monatlich laufend verrechnet, kann damit sogar dazu beitragen, dass ein Arbeitnehmer damit unterhalb der Minijob-Regelung bleibt.
b) Verrechnung einer Zuzahlung monatlich jeweils auf Null, was die bisherige Ansicht der Finanzverwaltung war.
Der BFH folgt der Variante a und damit dem monatlichen Abzug laut Überlassungsvertrag und betont, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Zahlungsweise und die sachliche Aufteilung (z. B. für Kraftstoff, Versicherung, Wartung etc.) oder die zeitliche Aufteilung festlegen, sofern diese ernstlich gewollt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht widerspricht.
Wichtig: Es bleibt abzuwarten, wie das BMF auf die BFH-Entscheidung reagiert und ob es die LStR entsprechend anpasst. Hier ist ein BMF-Schreiben wohl in Arbeit.