Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies hat der Bundestag am 05.05.2021 beschlossen und der Bundesrat am 28.05.2021 verabschiedet.
Der Steuerfreibetrag von bis zu 1.500 Euro bleibt unverändert. Die Fristverlängerung in § 3 Nr. 11a EStG führt nicht dazu, dass die 1.500 Euro mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnten. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags wird noch einmal verlängert (ggf. auch in mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro).