Die Diskussionen schlagen hoch um das gerade in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz, welches seit dem 1.8.2013 für Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz vorsieht.
Wie schon erwartet, können vielerorts die erforderlichen Krippenplätzen bis zum Stichtag nicht zur Verfügung gestellt werden, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterhin schwierig für die Betroffenen macht.
Dies birgt Chancen für Sie als Unternehmen: der zunehmenden Fachkräftemangel führt dazu, dass sich Arbeitgeber gut überlegen müssen, welchen Beitrag sie leisten können, um wertvolle Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen zu binden und zugleich einen Wettbewerbsvorsprung im Kampf um neue qualifizierte Mitarbeiter zu erlangen.
Umfragen haben zahlreich erwiesen: die nachfolgenden Generationen an Arbeitssuchenden legen geänderte Ansprüche an die Arbeitsbedingungen: die Verbesserung der Work-Life-Balance wird immer mehr zum Thema; die familienfreundliche Gestaltung von Arbeitsbedingungen wird zunehmend zu einem Kernelement einer langfristig erfolgsversprechenden und wettbewerbsfähigen Personalpolitik. Dem Arbeitgeber steht dabei eine Vielzahl von Optionen zur Verfügung: das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle, wie die Einführung gleitender Arbeitszeit oder das in der Praxis weit verbreitete Führen eines Arbeitszeitkontos, sind bekannt und werden umfassend genutzt. Auch die Einrichtung von Job-Sharing-Modellen, bei der sich mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz teilen, ist – wenn auch oftmals nicht einfach in der praktischen Umsetzung – immer öfter im Einsatz.
Wesentlich wirkungsvoller werden aber Betriebskindergärten empfunden, die aber natürlich auch mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden sind. Nutzbringend in abgeschwächter Form ist das Angebot von Telearbeitsplätzen, soweit es die Tätigkeit und die betrieblichen Erfordernisse erlauben. Einen weiteren Faktor für die erfolgerfolgreiche Umsetzung der Work-Life-Balance im Unternehmensalltag stellen die Übernahme von Kinderbetreuungskosten in Unternehmen dar. Werden Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schul-pflichtigen Kindern in private Kinderbetreuungseinrichtungen zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht, sind diese lohnsteuerbegünstigt und damit eine sinnvolle Option zur Vergütungsgestaltung.
Bei Interesse erhalten Sie hier Informationen über die Relevanz von Faktoren für die Generationen.