Die Steuerbefreiung der EUR 1.500,- für die Krisenzeit Corona wurde nun das durch erwartete BMF-Schreiben untermauert.
Es wird hier Bezug genommen auf die bisherigen Notfallhilfen, die von EUR 600,- auf EUR 1.500,- aufgestockt werden.
Hier wurde also nun genauer definiert:
- Die Zahlung ist NICHT anstelle von KUG -Zuschüssen zu gewähren,
- sie ist als Einmalzahlung zu sehen und
- sie sollte nicht in Raten erfolgen, es handelt sich um eine Einmalzahlung und
- kann auch weniger als EUR 1.500,- umfassen.
Final sei noch einmal erwähnt, dass die Gewährung der Prämie von EUR 1.500,- übergreifend für alle Branchen befristet von 01.03.2020 bis 31.12.2020 möglich ist und die Prämie zudem zusätzlich gewährt werden muss.