Weiterbildung während KUG: WEITER.BILDUNGL! als Nachfolge von WeGebAU

Die Bundesregierung hat die Möglichkeiten von früher WeGebAU, also der Weiterbildungsmaßnahmen während KUG und Co., ebenfalls im aktuellen Gesetzgebungsverfahren überarbeitet und hier nun die WEITER.BILDUNG neu aufgelegt.

Die gesetzlichen Details entnehmen Sie dem Gesetz, nachfolgend kurz zusammengefasst:

Voraussetzung dafür, dass Ihr Unternehmen die Vorteile von WEITER.BILDUNG! nutzen kann: Die Weiterbildung, die Sie für Ihre Beschäftigten planen, umfasst insgesamt mehr als 120 Stunden.

Dabei gilt: Die Schulungen können zeitlich flexibel durchgeführt werden. Die Mitarbeiter können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend an den Lehrgängen teilnehmen.

Generell gibt es mehr Zuschüsse zu den Lehrgangskosten wie folgt:

Bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer) => Bis zu 100% Kostenerstattung, insbesondere bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen) => Bis zu 50% Kostenerstattung und bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)  => Bis zu 25% Kostenerstattung

Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen) => Bis zu 15% Kostenerstattung, bis zu 20% auf der Basis von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen

Zudem gibt es mehr Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung), wie folgt gestaffelt:

Bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer) => Bis zu 75% Kostenerstattung, bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen) => Bis zu 50% Kostenerstattung, bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen

Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeite (Größere Unternehmen) => Bis zu 25% Kostenerstattung, bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen) => Bis zu 25% Kostenerstattung, bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen

 

 

 

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