Wann darf ein geringfügig Beschäftigter die 450-Euro-Grenze erneut überschreiten, wenn er fünf Monate lang von Juni bis Oktober die 450 Euro überschritten hat?
Antwort: Es kommt auf den Verdienst in den anderen Monaten an. Bei den geringfügig Beschäftigten gilt eine Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat bzw. 5.400 Euro im Jahr.
Hinsichtlich eines zulässigen Überschreitens gilt:
- Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, darf der Verdienst in höchstens drei Monaten innerhalb eines Jahres über 450 Euro liegen (vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 war ein fünfmaliges Überschreiten möglich).
- Hat der geringfügig Beschäftigte den Jahresverdienst von 5.400 Euro noch nicht überschritten, kann sein Verdienst in einzelnen Monaten auch über 450 Euro liegen.
Beispiel
Der geringfügig entlohnte Beschäftigte G ist seit 01.01.2020 bei einem Unternehmen beschäftigt. Er hat von Juni bis Oktober 2020 monatlich 800 Euro verdient (4.000 Euro). In allen anderen Monaten 2020 hat er 200 Euro verdient.
Ergebnis: G hat 2020 insgesamt 5.400 Euro verdient (5 x 800 Euro + 7 x 200 Euro). Ein dreimaliges Überschreiten der 450 Euro ist ab Januar 2021 wieder möglich.
Abwandlung: G hat 2020 in den anderen Monaten 450 Euro erhalten.
Ergebnis: G hat 2020 insgesamt 7.150 Euro verdient (5 x 800 Euro + 7 x 450 Euro). Sein Verdienst darf seit 01.11.2020 in höchstens drei Monaten innerhalb eines Jahres über 450 Euro liegen. Ein Überschreiten der 450 Euro ist somit erst ab August 2021 wieder möglich (zweimaliges Überschreiten September und Oktober 2020).