Die Personalentsendung in die USA gestaltet sich für ausländische Unternehmen zunehmend schwierig. Seit der Regierungsübernahme durch die Trump-Administration ist die Ablehnungsquote für die für Spezialkräfte geltenden H-1B-Visa nach Recherchen der National Foundation for American Policy sprunghaft angestiegen. Ausdauer und hoher Detaillierungsgrad sind wichtiger denn je für die Genehmigung.
Die Organisation hatte die Daten der US-Einwanderungsagentur USCIS offengelegt, wonach der Anteil der abgelehnten Anträge im dritten Quartal dieses Jahres bei 24 Prozent gelegen hatte – im Jahr 2015 waren es noch sechs Prozent.
Nach Angaben der US-Anwalts-Organisation American Immigration Lawyers Association (AILA) gelten für die Beamten in den Konsulaten klare Regeln für die Einschätzung als hochqualifizierter Spezialist in der H-1B-Visumkategorie. Die Ablehnung zahlreicher Anträge sollte also genau geprüft werden.
Das Einwanderungssystem in den USA basiert insgesamt auf einer Einordnung in Kategorien. Während das H-1B-Visum für Akademiker gilt, können ausländische Unternehmen auch Spezialisten aus der Heimat ohne Hochschulabschluss holen. Hierfür gibt es das E-Visum, wobei der Buchstabe E für „essential workers“ steht.
Auch hier stieg die Zahl der Ablehnungen: Hintergrund dürften die Anordnungen der US-Regierung an die Konsulate sein, die der inzwischen ausgesetzten Vorrangprüfung für Bewerber aus Drittstaaten in Deutschland ähneln.
Häufig handelt es sich bei E-Visa um Techniker aus Deutschland. Sie können mit bestimmten Maschinen umgehen und werden in den USA dringend gebraucht, denn dort kennt man das duale Ausbildungssystem nicht. Das US-Bildungssystem sieht nach der zwölfjährigen Schulausbildung entweder die Universität oder die direkte Arbeitsaufnahme vor.
Detailbewusstsein macht sich hier bezahlt: je kleinteiliger man Aufgaben aufzählt, umso höher die Chance der Genehmigung, da es dann keine vergleichbaren Spezialisten gibt.
Eine weitere Kategorie ist das L-Visum. Es gilt für Manager, die aus dem Land der Unternehmensinhaber kommen und bereits über ein Jahr für die Firma im Ausland gearbeitet haben müssen.
Neben Nicht-Regierungs-Organisationen haben kürzlich Handelskammern und ausländische Investoren ihre Kritik über die aktuelle Praxis gegenüber der Regierung deutlich gemacht. Die Forderung, die legale Einwanderung für qualifiziertes Personal zu erleichtern, blieb bisher ohne Erfolg.
Die jeweiligen Kategorien für Nicht-Einwanderungsvisa sind auf der Internetseite der US-Botschaft und der Konsulate in Deutschland aufgelistet. Hier gelangen Arbeitgeber auch zu den jeweiligen Bedingungen für die Einreise in die USA.
Seit dem 3. November 2019 gilt eine weitere Anordnung für die Einreise in die USA: So werden Visa-Anträge nur unter der Bedingung bewilligt, dass eine anerkannte Krankenversicherung besteht oder der Antragsteller über hinreichende Mittel für die Übernahme von zu erwartenden Behandlungskosten verfügt. Die Versicherung könne auch durch den Arbeitgeber abgeschlossen werden, heißt es in einer Mitteilung dazu.