Verlängerung Kurzarbeit geplant

Das Bundeskabinett hat am 9. Februar den Entwurf für ein Gesetz zur Verlängerung von Sonder­rege­lungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen beschlossen. Bundestag und Bundesrat werden in Kürze den Regierungsentwurf beraten und voraus­sichtlich auch beschließen.

 

Bezugsdauer wird verlängert

Im Regierungsentwurf ist u.a. eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld enthalten. Diese beträgt derzeit 24 Monate und soll ab dem 1. März auf 28 Monate verlängert werden.

 

Keine weitere Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen geplant

Der Regierungsentwurf sieht außerdem vor, dass ab dem 1. April 2022 beim KUG-Bezug die Sozial­ver­sicherungsbeiträge wieder zu 100 % von den Arbeitgebern übernommen werden müssen. Das würde bedeuten, dass die jetzige Regelung, nach der „nur“ 50 % der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeit­geber zu tragen sind, am 31. März ausläuft.

 

Zeitarbeit nicht enthalten

Im Regierungsentwurf wird die Zeitarbeit nicht mehr berücksichtigt. Das heißt, der Zugang zum Kurz­arbeitergeld (KUG) für Zeitarbeitskräfte läuft zum 1. April 2022 ersatzlos aus. Wesentliche Ände­rungen des Regierungsentwurfs durch den Bundestag sind derzeit nicht abzusehen.

 

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge