Das Bundeskabinett hat am 9. Februar den Entwurf für ein Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen beschlossen. Bundestag und Bundesrat werden in Kürze den Regierungsentwurf beraten und voraussichtlich auch beschließen.
Bezugsdauer wird verlängert
Im Regierungsentwurf ist u.a. eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld enthalten. Diese beträgt derzeit 24 Monate und soll ab dem 1. März auf 28 Monate verlängert werden.
Keine weitere Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen geplant
Der Regierungsentwurf sieht außerdem vor, dass ab dem 1. April 2022 beim KUG-Bezug die Sozialversicherungsbeiträge wieder zu 100 % von den Arbeitgebern übernommen werden müssen. Das würde bedeuten, dass die jetzige Regelung, nach der „nur“ 50 % der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber zu tragen sind, am 31. März ausläuft.
Zeitarbeit nicht enthalten
Im Regierungsentwurf wird die Zeitarbeit nicht mehr berücksichtigt. Das heißt, der Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) für Zeitarbeitskräfte läuft zum 1. April 2022 ersatzlos aus. Wesentliche Änderungen des Regierungsentwurfs durch den Bundestag sind derzeit nicht abzusehen.