Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Mit dem aktuell im Bundestag verabschiedeten Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz soll die Frist, in der ausgezahlt werden muss, bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Die nötige Zustimmung des Bundesrates wird aller Wahrscheinlichkeit nach bei dessen Sitzung am 28. Mai 2021 erfolgen.
Der steuerfreie Betrag von maximal 1.500 Euro bleibt dabei unverändert. Es wird lediglich der Zeitraum für die Auszahlung des Betrags oder eines noch nicht ausgeschöpften Teilbetrags gestreckt.