Die USA haben ihre Bestimmungen beim Treaty Trader Visum (E-1) und beim Treaty Investor Visum (E-2) für Mitarbeiter an US-Standorten geändert. Dies hat Folgen für Unternehmen, die nun aktualisierte Informationen an das Konsulat senden müssen.
Seit Januar 2018 gelten die neuen Regelungen, die von Unternehmen eine Aktualisierung von Angaben auf dem Antragsformular verlangen. Nach einer Übergangsphase fordern die US-Konsulate Unternehmen auf, die Angaben in Part I und Part II auf dem Antragsformular auf den neuesten Stand zu bringen, sollten diese älter als ein Jahr sein.
In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen zunächst die Angaben zum Unternehmen im Antragsformular DS-156E auf Aktualität hin überprüfen und diese dann per E-Mail an das US-Konsulat weiterleiten. Erst wenn das Konsulat das aktuelle DS-156E-Formular erhalten und geprüft hat, kann die Visumausstellung für den Mitarbeiter erfolgen. Die Zeitdauer für diese Schritte sollte also nicht unterschätzt werden.
Das Treaty Trader Visum (E-1) ist ein Visum für Unternehmen, die regelmäßigen Handel mit den USA betreiben. Das jeweilige US-Unternehmen beantragt das Visum offiziell für künftige Mitarbeiter oder Handelspartner aus Vertragsstaaten wie Deutschland. Es ist für maximal zwei Jahre gültig.
Das Treaty Investor Visum (E-2) ist eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Manager und Unternehmer, die bereits nachweislich in den USA investiert haben oder beträchtliche Investitionen planen. Das E-2-Visum wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt.