Umgang mit Befristungen

Bekanntermaßen ist bei Befristungen darauf zu achten, dass ein befristeter Vertrag vor dessen Antritt gezeichnet werden muss.

Was aber geschieht, wenn ein befristeter Vertrag nicht mehr vorliegt? Generell sollte immer bei Auslauf einer längeren Befristung ca. drei Monate vorher schriftlich darauf verwiesen werden, dass die Befristung zum Datum X endet und der Mitarbeiter sich entsprechend bei der Bundesagentur für Arbeit aufgrund Auslauf der Befristung vorstellen soll.

Beabsichtigt man eine Verlängerung einer Befristung, ist immer darauf zu achten, dass in der Verlängerung nur von dieser die Rede ist. Es darf keine weiteren Vertragsänderungen darin geben. Diese müssen separat in individuellen Vereinbarungen danach oder davor geregelt werden. Ein guter Praxistipp ist, in die Verlängerung der Befristung den Hinweis aufzunehmen, dass die zuvor geltende Befristung gezeichnet vorlag und aufbauend auf diese nun die Verlängerung vorgenommen wird. Unterzeichnet der Mitarbeiter in Befristung dies, anerkennt er den zuvor bestandenen befristeten Vertrag, auch wenn dieser nicht aktuell vorliegend ist.

 

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