Fälligkeit Sozialversicherungsbeiträge 2023:
Wie immer sind die Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. In unserer Übersicht finden Sie alle Termine auf einen Blick: