Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten eines betrieblich veranlassten Umzugs eines Arbeitnehmers, kann er die Vorsteuer daraus geltend machen, wenn der Umzug überwiegend betrieblich veranlasst ist und er über entsprechende Rechnungen verfügt. Letztlich entscheiden muss darüber im Moment der BFH.