Der Programmablaufplan für die Berechnung der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags für 2013 wurden mit BMF-Schreiben vom 19.11.2012 veröffentlicht und dient als Grundlage für die Steuerberechnung für 2013 in den Lohnprogrammen. Dabei wurde ein RV-Beitragssatz von 18.9 % berücksichtigt. Der Gesetzesentwurf zur kalten Progression mit der Anhebung des Grundfreibetrages wurde in der letzten Bundesratssitzung in 2012 (14.12.) jedoch nicht verabschiedet.
Am 17.01.2013 hat der Bundestag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Der Bundesrat hat das Gesetz zum Abbau der kalten Progression am 01.02.2013 verabschiedet. Der steuerfreie Grundbetrag wird zur Sicherung des Existenzminimums erhöht und steigt auf 8.130 Euro im Jahr 2013 und auf 8.354 Euro ab 2014. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt unverändert. Das hat Auswirkungen auf die Lohnabrechnungen in 2013, denn die Änderung des Grundfreibetrages wirkt sich auf den Programmablaufplan aus.
Der Programmablaufplan wird vom BMF angepasst und gilt rückwirkend zum 01.01.2013. Ob die Tabellenwerte für die Kurzarbeit 2013 ebenfalls angepasst werden, ist derzeit offen wie die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013. Die Veröffentlichung erfolgte am 21.02.2013. Ob die Tabellenwerte für die Kurzarbeit 2013 ebenfalls angepasst werden, ist derzeit offen wie die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013.
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