Sonntagsarbeit weiterhin umstritten

Der Online-Handel boomt, um nur ein Bespiel zu benennen, in dem immer stärker an Sonntagen Beratungsangebote abgerufen werden. Unter der Woche haben die Kunden kaum Zeit; der Samstag gehört oftmals dem Wocheneinkauf oder dem Sport… da bietet sich der Sonntag für die Einkäufe an und immer häufiger „locken“ Anbieter hier verstärkt sogar mit zusätzlichen Rabattierungen bei Einkäufen am Sonntag.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärte die Sonn- und Feiertagsarbeit in Callcentern des Versand- und damit auch des Online-Handels für unzulässig. Das Urteil des Bundesgerichtshofs, von Ver.di und evangelischen Gemeindeverbänden erstritten, findet absolut keine komplette Zustimmung bei den Arbeitnehmern. Viele der Beschäftigten hatten durch die Arbeit am Sonntag ihre Gehälter durch Zuschläge aufgebessert.

Zwar gilt das Urteil vom November 2014 nur für Hessen, seit Frühjahr 2015 versucht aber ein Arbeitskreis der Arbeitsministerien der Länder eine bundeseinheitliche Lösung zu erzielen, wie wir schon informiert hatten. Das Ergebnis ist leider nach wie vor unklar.

 

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