Rückkehr der Befristungsthematik

Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat am 26.09.2013 entschieden, dass es die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen für rechtlich unzulässig hält.

Damit entsteht in Baden-Württemberg die Problematik, dass zwei Entscheidungen gegeneinander stehen: zwar ist das BAG selbstverständlich „höher“ angesiedelt, aber im Falle aktuellen Klagen besteht die Gefahr, dass erstinstanzliche Gerichte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts als Grundlage für ihre Entscheidungsfindung nutzen.

Es ist im Moment nicht absehbar, wie es hier weitergeht: wenn gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts keine Revision eingelegt wird, wäre das Landesarbeitsgerichts-Urteil kurzfristig rechtskräftig. Wird Revision eingelegt, müsste sich das Bundesarbeitsgericht mit diesem Fall auseinandersetzen und erneut entscheiden.

Die Empfehlung lautet: derzeit sollten keine Mitarbeiter mit einem sachgrundlos befristeten Vertrag eingestellt werden, die bereits zuvor bereits beim Arbeitgeber beschäftigt waren.

Um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten, möchten wir Sie auch gerne zu unserem Seminar „Befristungen in Arbeitsverträgen – Chancen erkennen und Fallen vermeiden“ herzlich einladen. Das Seminar findet am 14.11.2013 von 15:00 – 18:00 Uhr in unseren Räumlichkeiten in Stuttgart statt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Carolin Holley (0711 997868-52) oder per Mail an anmeldung@str-auren.de. Wir freuen uns Sie auf dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen!

 

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