Rentenversicherungspflicht für Minijobs soll ausgeweitet werden!

Alle Minijobber – mit Ausnahme von Schülern und Rentnern – sollen künftig den „Aufstockungsbetrag“ zur Rentenversicherung von derzeit 3,9 Prozent zahlen müssen. Darauf hätten sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen verständigt, berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“.

Dies würde die bereits bestehende Rentenversicherungspflicht noch einmal ausweiten, da Minijobber sich von eigenen Beiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen konnten; diese Option soll künftig nur noch bei Schülern und Rentnern nutzbar sein.

Was bedeutet das für Sie? Sie zahlen weiterhin pauschal 15 Prozent des Arbeitslohns des Minijobbers als Beitrag zur Rentenversicherung. Der Minijobber zahlt zusätzlich die Differenz von derzeit 3,9 Prozent zum geltenden Rentenbeitrag in Höhe von 18,9 Prozent.

Beispiel: Von einem Minijobber, der 450 Euro im Monat verdient, müsste der Arbeitgeber also demnächst 17,55 Euro (3,9 % von 450 Euro) einbehalten und an die Rentenversicherung abführen. Der Minijobber bekäme dann nur noch 432,45 Euro ausbezahlt. Im Gegenzug erwirbt er dafür höhere Rentenansprüche.

 

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