Rechtsanspruch auf Vollzeit?

Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Dies wird besonders dann gerne genutzt, wenn Mitarbeiter nach der Geburt eines Kindes oder zur Pflege eines Angehörigen privat mehr Zeit benötigen.

Nun will die Große Koalition zusätzlich ein Rückkehrrecht nach einer Reduzierung der Vollzeit einführen. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Die Reaktionen darauf waren sehr unterschiedlich; während der Deutsche Gewerkschaftsbund den Schritt begrüßt und betont, dass gerade Frauen jetzt mehr berufliche Selbstbestimmung erlangen, mahnt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln, dass gerade in kleinen Betrieben das Rückkehrrecht zu Problemen führen kann,

Wunsch nach mehr Arbeitsstunden
Nach Angaben des Statischen Bundesamtes wünschten sich 2012 1,8 Mio. Teilzeitbeschäftigte mehr Arbeitsstunden, 72% davon waren weiblich. Die Details der Neuregelung werden in einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles ausgearbeitet. Zudem soll es Arbeitgebern erschwert werden, Teilzeitkräften das Aufrücken in einen freiwerdenden Vollzeitjob zu verweigern. Derzeit müssen Teilzeitbeschäftigte ihre Eignung dafür nachweisen.

 

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