Prämien für Ausbildungsplatzsicherung vom Bundeskabinett beschlossen

Wie schon angerissen hat am 24. Juni das Bundeskabinett Eckpunkte für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen.

Hier nun die Details aus dem Eckpunktepapier, das als Anlage beigefügt ist. Es werden nun unter anderem folgende Fördermöglichkeiten festgelegt:

  • Eine Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den drei Vorjahren in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (Ziffer (1) des Eckpunktepapiers),
  • Eine Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus in Höhe von 3.000 Euro für jeden über das Ausbildungsniveau der letzten drei Jahre zusätzlich für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (Ziffer (2) des Eckpunktepapiers) sowie
  • Eine einmalige Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro pro übernommenem Auszubildenden, dem sein bisheriger Ausbildungsbetrieb durch eine pandemiebedingte Insolvenz abhan­dengekommen ist (Ziffer (5) des Eckpunktepapiers).

Für die Fördermaßnahmen ist ein Volumen von 500 Millionen € vorgesehen. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, die durch die COVID-19-Krise in „erheblichem Umfang“ betroffen sind. Ein erheblicher Umfang liegt laut Eckpunktepapier insbesondere vor, „wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.“

Festgelegt wurde vom Bundeskabinett auch, dass die Bundes­agentur für Arbeit (BA) unter anderem die Maßnahmen unter den Ziffern (1), (2) und (5) des Eckpunktepapiers umsetzen wird. Anträge auf Förderung sind hinsichtlich der in diesem Rundschreiben genannten Maßnahmen bei der für das jeweilige Unternehmen örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

 

 

 

 

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