Bundestag und Bundesrat haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ beschlossen. Damit sollen langjährig geduldete Ausländer und Ausländerinnen die Möglichkeit erhalten, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Mit dem neuen Gesetz sollen die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, für 18 Monate ein Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen. Diese Zeit können sie nutzen, um die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Von dieser Regelung sollen aber nur Ausländerinnen und Ausländer profitieren, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das hilft auch Arbeitgebern, die Eingewanderte in ihrem Unternehmen qualifizieren möchten. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der achtzehnmonatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, gilt wieder der Status der Duldung.
Anpassung der Bleiberechtsregelungen
Gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht erhalten. Voraussetzung für die Titelerteilung ist eine zwölfmonatige Vorduldungszeit. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert. Zudem werden bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu solchen Fachkräften wird dadurch erleichtert, dass nachziehende Angehörige keinen Sprachnachweis erbringen müssen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylsuchenden im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.
Geflüchtete mit abgeschlossener ärztlicher Ausbildung
Geflüchtete Menschen mit einer abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung sind für den deutschen Arbeitsmarkt wichtige und dringend benötigte Fachkräfte. Doch wegen nicht verfügbarer Unterlagen oder Nachweise ist eine Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nicht zeitnah möglich. Daher wird zur kurzfristigen Lösung sowie zur Sicherstellung einer ausreichenden und qualifizierten Versorgung in Aufnahmeeinrichtungen befristet eine Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde eingeführt. Sie ist auf die Versorgung anderer Schutzsuchender in der entsprechenden Einrichtung beschränkt.