Neues aus dem Koalitionsvertrag

Große „Freude“ herrscht wohl bei allen Personalern im Bereich der Lohnabrechnung, die sich schon einmal näher mit dem Koalitionsvertrag beschäftigt haben.

Hier verbergen sich ja einige „wunderbare“ Neuigkeiten, die wir nachfolgend noch einmal zusammen gestellt haben:

Ab 01.01.2015 soll die Krankenversicherung auf 14,6 Prozent sinken. Dabei wird allerdings der AG-Anteil auf 7,3 % festgeschrieben, so der Plan, der Arbeitnehmer-Anteil kann aber je Krankenkasse schwanken und von diesen festgelegt werden.

Was sagt dies dem geneigten Betrachter? Die Wahl der Krankenkasse wird je Mitarbeiter wieder interessanter, die Wechselquote wird sich wieder erhöhen und der Aufwand in der Abrechnung steigt ebenfalls wieder an.

Der Sozialausgleich, der uns anfangs einen großen Schrecken aufgrund praktischer Nichtumsetzbarkeit eingejagt hat, entfällt nun doch wieder gänzlich, nachdem er nun doch mehrfache „Nullrunden“ gedreht hat.

Die Pflegeversicherung sinkt ab 01.01.2015 um 0,3 %, ab 01.01.2016 um weitere 0,2 Prozent.

 

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