Zum 1. Januar 2016 werden die Mustervordrucke für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie der Krankengeldauszahlschein aktualisiert und in einem Formular zusammengeführt. Auf diesem bescheinigt der Arzt dann die Arbeitsunfähigkeit während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber als auch weiterführend weiterhin bei der Krankgeldzahlung durch die Krankenkasse.
Bis dato erhielten Arbeitgeber teils geschwärzte Kopien des Auszahlscheins vom Arbeitnehmer, teils auch zusätzlich ausgestellte AU-Bescheinigungen, aber der Arbeitnehmer hatte immer das Problem des Nachweises der weiteren Erkrankung.
Künftig gibt es hierfür den entsprechenden Durchschlag für den Arbeitgeber und auch der Mitarbeiter behält einen Durchschlag der Krankschreibung. Dieser enthält auch einen Hinweis, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist.