Der Regierungsentwurf für das BEG IV wurde vom Bundeskabinett Mitte März 2024 beschlossen. Unter anderem sind die nachfolgenden Punkte Bestandteil des Gesetzesvorhabens:
- Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht
- Zentrale Vollmachtsdatenbank für Generalvollmachten zwischen Arbeitgeber und Steuerberatung
- Verringerung von Meldepflichten für Beherbergungsbetriebe
- Weniger Schriftformerfordernisse: Rechtsgeschäfte sollen damit völlig digital abgewickelt werden können.
Darüber hinaus hat Mitte Mai 2024 das Bundesfinanzministerium (BMF) den offiziellen Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht. Aus Lohnsteuersicht ist insbesondere die Einführung einer neuen Pauschalbesteuerungsmöglichkeit für sogenannte Mobilitätsbudgets zu beachten. Anpassungen gibt es unter anderem auch beim Lohnsteuerjahresausgleich und bei den Freibeträgen für Alleinerziehende. Die Änderungen sollen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist in der zweiten Jahreshälfte 2024 zu rechnen.