Neue Verordnung und Regelungen für Baden-Württemberg

Hier finden Sie einige Infos zu weiteren Bereiche des Alltags, die in Baden-Württemberg in den kommenden Wochen gelockert werden sollen.

Die Grün/Schwarze Landesregierung hat dafür einen Stufenplan ausgearbeitet.
Danach gilt:

Ab dem 11. Mai
· soll Sport unter freiem Himmel wie Golfen oder Tennis spielen, Reiten, aber auch der Betrieb von Hundeschulen wieder möglich sein.
· dürfen auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios ab dem 11. Mai wieder öffnen.
· können im Freizeitbereich Spielbanken ohne gastronomische Angebote den Betrieb aufnehmen.
· öffnen Musikschulen mit Einschränkungen wieder.
· wird das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert.

Ab 18. Mai (vor Pfingsten)
· dürfen Gaststätten mit Innen- und Außenbereich wieder schrittweise geöffnet werden.
· sollen auch Ferienwohnungen und Campingplätze begrenzt zur Verfügung stehen.
· sollen Grundschulen und weiterführende Schulen nun schrittweise wieder öffnen.
· soll die Kinderbetreuung ggf. schrittweise öffnen.

Pünktlich zu Pfingsten
· dürfen auch Hotels und Freizeitpark ab 29. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen.
· öffnen Fitnessstudios, Kletterhallen oder Indoorhallen.

Nach den Pfingstferien sollen alle Schüler in Baden-Württemberg schrittweise und zeitweise zur Schule gehen dürfen.
Alles Weitere entnehmen Sie gerne der Corona-VO, siehe Anlage, unter der Homepage des Wirtschaftsministeriums.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge