Neue Umzugskostenpauschalen ab 01.04.2021 bzw. 01.04.2022

Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.04.2021 bzw. 01.04.2022 (BMF, Schreiben vom 21.07.2021):

Bild_neue_Umzugskostenpauschalen.png (901×358) (birgitennemoser.de)

 

 

 

 

 

 

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