Neue Steuertabellen 2025 und einmalige Entlastung Dezember 2024 geplant

Auch die neuen Steuertabellen sind seit August in Arbeit, aber noch nicht final verabschiedet: Das Gesetzgebungsverfahren für ein „Steuerfortentwicklungsgesetz“ ist gestartet. Auch das Thema Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V ist hier wieder mittelfristig geplant.

Änderung der Lohn- und Einkommensteuertarife 2025 und 2026

Die Anpassung der Lohn- und Einkommensteuertarife ist wie folgt angedacht:

  • Anhebung des integrierten Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 Euro auf 12.336 Euro,
  • Anpassung der übrigen Tarif-Eckwerte (mit Ausnahme der sogenannten Reichensteuer).

Zudem ist eine Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 EUR und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 Euro auf 6.828 Euro in Planung.

Die geänderten Lohnsteuertabellen und Programme werden vermutlich noch pünktlich ab Januar 2025/2026 vorliegen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Zahlen zum Grund- und Kinderfreibetrag können sich allerdings im Herbst nach Vorlage des Progressionsberichts noch ein wenig ändern: Die geänderten Kinderfreibeträge wirken sich lohnsteuerlich nur beim Solidaritätszuschlag und ggf. bei der Kirchensteuer aus.

Achtung: Die Tabellen und Lohnprogramme für den Lohnsteuerabzug 2024 wurden bereits mehrfach geändert. Für Dezember 2024 sind nochmals neue Tabellen und notwendige Korrekturen durch die Arbeitgeber zu erwarten

Die Bundesregierung hatte vor der Sommerpause den Entwurf für ein „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen und damit ein erneutes Gesetzgebungsverfahren gestartet. Damit sollen das steuerfreie Existenzminimum und die Kinderfreibeträge für 2024 nochmals rückwirkend erhöht werden. Die neuen Tabellen liegen als Entwurf seit 13.08. vor, sind aber noch nicht verabschiedet.

Änderungen beim Kindergeld

Das Kindergeld soll zum 1.1.2025 von aktuell 250 Euro um 5 Euro auf einheitlich 255 Euro pro Kind im Monat angehoben werden. Ab 2026 soll zudem geregelt werden, dass die Anhebung von Kinderfreibeträgen eine entsprechende Anhebung des Kindergelds auslöst. Dementsprechend soll das Kindergeld 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind angehoben werden.

Hinweis: Grundsätzlich wird das Kindergeld durch die Familienkassen und unabhängig vom Lohnsteuerabzug ausgezahlt. Ausnahmsweise sind Arbeitgeber in der öffentlichen Verwaltung verpflichtet, das staatliche Kindergeld an ihre Beschäftigten mit der Entgeltabrechnung auszuzahlen.

Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V

Mit dem Gesetzentwurf soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren umgesetzt werden, um die Lohnsteuerbelastung gerechter auf Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zu verteilen. Vorgesehen ist die Überführung allerdings erst für 2030. Aktueller Handlungsbedarf besteht also noch nicht. Die Steuerklasse IV soll – wie bisher – der Grundfall für den Lohnsteuerabzug bei unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten/ Lebenspartnerinnen und -partnern bleiben, die nicht dauernd getrennt leben. Die Alternative dazu ist dann das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor). Sie existiert bereits heute, wird in der Praxis aber kaum genutzt.

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