Neue steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.01.2019

Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort durch die Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Das BMF hat die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge für Taiwan und Teile der USA zum 01.01.2019 angepasst.

 

Share:

Ähnliche Beiträge