Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge (Verpflegung und Unterkunft) in Anlehnung an die Verbraucherpreise meist jährlich angepasst. Vergünstigte oder unentgeltliche Mahlzeiten, die Beschäftigte an Arbeitstagen konsumieren, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu bewerten.
Für das Jahr 2025 beträgt der Monatswert für Verpflegung voraussichtlich 333 Euro. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein
• Frühstück 69 Euro
• Mittag- oder Abendessen 132 Euro
je Kalendertag anzusetzen. Der Tagesgesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 11,10 Euro.
Der Monatswert für Unterkunft und Miete beträgt im kommenden Jahr 282 Euro. Daraus ergibt sich ein Wert von 9,40 Euro pro Tag.