Neue Sachbezugswerte 2014 liegen vor

Mahlzeiten und die Bereitstellung einer Unterkunft sind als geldwerter Vorteil bei der Berechnung von Steuer- und Sozialabgaben als Arbeitsentgelt auch 2014 mit den amtlichen Sachbezugswerten zu berücksichtigen. Das neue Reisekostenrecht verändert zwar einige Dinge, aber Ansätze für die Sachbezugswerte bleiben bestehen.

Die vorläufigen Werte für 2014 lauten:

Freie Verpflegung EUR 229,-
davon
Frühstück EUR 49,- / täglich EUR 1,63
Mittagessen EUR 90,- / täglich EUR 3,-
Abendessen EUR 90,- / täglich EUR 3,-

Freie Unterkunft EUR 221,-

 

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