Anfang August 2021 traten die neuen Regeln zur Modernisierung des Visa-Informationssystems in Kraft. Sie ermöglichen gründlichere Prüfungen des Hintergrunds von Personen, die ein Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen.
Das Visa-Informationssystem (VIS) ist eine EU-Datenbank, die die Grenzschutzbeamten an den Außengrenzen der EU mit den Konsulaten der Mitgliedstaaten in der ganzen Welt verbindet.
Das System wurde 2015 weltweit eingeführt. Es liefert den Visumbehörden wichtige Informationen über Personen, die Schengen-Visa für Kurzaufenthalte beantragen. Zudem ermöglicht es Grenzschutzbeamten, Reisende zu erkennen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
Um sicherzustellen, dass die involvierten Behörden jederzeit über die erforderlichen Informationen verfügen, wird der Anwendungsbereich des Systems ausgeweitet – mit neuen Regelungen und unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Das bedeutet in erster Linie, dass auch Personen, die Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel innehaben oder beantragt haben, im System erfasst werden.
So sollen künftig alle im VIS gespeicherten Visumanträge über ein einziges Suchportal automatisch mit sämtlichen Daten in anderen EU-Informationssystemen für Sicherheit und Migration abgeglichen werden können. Dazu gehören etwa die Daten des Ein- und Ausreisesystems (das nächstes Jahr in Betrieb genommen werden soll), des Schengener Informationssystems und des Europäischen Strafregisterinformationssystems in Bezug auf Drittstaatsangehörige. Durch diese obligatorischen Abgleiche können Antragsteller ermittelt werden, die mehrere Identitäten benutzen.
Das modernisierte VIS soll bis Ende 2023 einsatzbereit und mit den anderen Informationssystemen vollständig interoperabel sein.