- Beschlüsse vom 19.01.2021Der Shutdown wird verlängert bis 15.2.21.Das bedeutet, dass die bisher betroffenen Geschäfte auch weiterhin geschlossen bleiben.
- Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt erlaubt.
- Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP 2 Masken im ÖPNV und im Handel wird verpflichtend.
- Schulen und Grundschulen sind weiterhin geschlossen. Allerdings hat der Ministerpräsident Kretschmann bereits verkündet, Grundschulen und Kitas ab 1.2. wieder zu öffnen. Das war eine dringende Forderung der Kultusministerin Eisenmann, der jetzt wohl auch der Ministerpräsident folgen will. Dies wird aber wohl noch vom Landtag entschieden und bestätigt werden müssen.
- Befristet bis 15.3. sollen Unternehmen verpflichtet sein, ihren Mitarbeiter, wo möglich, Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeit es zulässt.
- Am Ziel der Tagesinzidenz von 50 Neuinfektionen von 100.000 Einwohnern wird festgehalten. In Landkreisen mit einer höheren Inzidenz können die Länder stärker eingreifende Maßnahmen ergreifen.
- Die Überbrückungshilfe III wird erheblich verbessert.Die Verlängerung der Maßnahmen stellt Unternehmen und Beschäftigte vor weitere Herausforderungen. Daher wird die Überbrückungshilfe III des Bundes nochmals verbessert. Der Bund wird die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein.Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen.Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen werden.Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
- Eine Arbeitsgruppe wird eingesetzt, um eine belastbare Öffnungsstrategie zu erarbeiten. Darüber soll rechtzeitig vor dem 15.2. entschieden werden.