Die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022 hat zur Folge, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet haben.
Hier geht es zu den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien.
Die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022 hat zur Folge, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet haben.
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Seit 01. Juli 2023 begleitet uns in der Pflegeversicherung das PUEG, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz:
Gemäß Sondierungspapier gibt es gesetzliche Überlegungen, Änderungen im Bereich des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen, um dadurch flexiblere
Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten,
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Mahlzeit eines Arbeitnehmers während einer Auswärtstätigkeit (z. B.