Die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022 hat zur Folge, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet haben.
Hier geht es zu den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien.
Die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022 hat zur Folge, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet haben.
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Wie bereits erläutert, dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) gewähren.
Das Bundekabinett hat mit Überlegungen zu einer großen Pflegereform die Anpassung des Beitragssatzes in der
Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf
Gut für alle Lohnabrechner wäre die Realisierung der Bitte des Bundesrats, der darum ersuchte, im