Die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022 hat zur Folge, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet haben.
Hier geht es zu den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien.
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