Die Neuregelung der Minijobs wurde endlich am 25.10.2012 verabschiedet.
Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern. Sie erwerben einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen. Auf Antrag können sie von der Rentenversicherung befreit werden.
Erstmals Anpassung an die Lohnentwicklung für Minijobber/GFBs
Die Entgeltgrenzen bestanden seit Einführung der Minijobs im Jahr 2003 unverändert. Nun werden sie erstmals an die seither erfolgte Lohnentwicklung angepasst.
Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem 1. Januar 2013 abge-schlossen werden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen, deren Details gerade noch in der Ausarbeitung sind.
Mit der Neuregelung soll zudem die Versicherungspflicht von Minijobbern in der Rentenversicherung zur Regel werden. Die Betroffenen können sich aber davon befreien lassen. Bislang konnten Minijobber umgekehrt die Vollmitgliedschaft in der Rentenversicherung beantragen.
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