Überweisungen von Pauschalbeiträgen für Minijobber auf das Konto der SEB AG in Essen sind nur noch bis zum 30. Juni 2016 möglich. Ursprünglich sollte – nach Angaben der Minijob-Zentrale – diese Bankverbindung ab 1. Mai 2016 nicht mehr gelten. Nun wurde die Frist verlängert. Spätestens ab 1. Juli 2016 gelten dann aber folgende Kontoverbindungen:
Bankverbindungen Minijob-Zentrale ab 1. Juli 2016