Mindestlohn: Richtlinie der Europäischen Kommission

Derzeit wird auf europäischer Ebene über eine gemeinsame Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen in der EU verhandelt.

Bisher gilt: Wer Arbeitnehmer zur Beschäftigung in einen anderen EU-Mitgliedstaat schickt, muss sich an die dort geltenden Mindest- und Tariflöhne halten.

Die von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen könnte Millionen von Beschäftigten in der EU armutsfeste Löhne ermöglichen und Tarifverträge stärken: Vor dem Hintergrund, dass in den meisten EU-Staaten Arbeitnehmer von unzulänglicher Angemessenheit oder Lücken beim Mindestlohnschutz betroffen sind, soll die neue Richtlinie einen Rahmen für Mindeststandards schaffen.

Laut der Richtlinie werde weder ein gemeinsames Mindestlohnniveau festgelegt, noch werden die Mitgliedstaaten zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne verpflichtet. Deutschland müsste bei einer Umsetzung des Richtlinienentwurfs den Mindestlohn also nicht automatisch auf 12 Euro erhöhen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ordnet die möglichen Wirkungen des EU-Richtlinienentwurfs positiv ein. So wird beispielsweise davon ausgegangen, dass die angestrebten höheren gesetzlichen Mindestlöhne eine wirtschaftliche Erholung, ein höheres Beschäftigungsniveau sowie eine EU-weite Lohnkonvergenz begünstigen werden. Die Richtlinie könnte außerdem zu einer verbesserten Situation von Beschäftigten in der EU und einer Bekämpfung des geschlechterspezifischen Lohngefälles beitragen. Die Arbeit in der deutschen Mindestlohnkommission bleibt trotz Richtlinie notwendig.

Bisher regelte die Entsenderichtlinie der EU aus dem Jahr 1996, welche Regeln für EU-Arbeitnehmer im EU-Ausland gelten. 2015 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu, dass nicht der im Heimatland geschlossene Arbeitnehmervertrag, sondern der Mindestlohn des Landes gilt, in dem die Arbeit verrichtet wird. Dabei wurden sowohl ein Tagegeld sowie die Entschädigung für die Fahrt zum Arbeitsplatz als Mindestlohn gezählt, nicht aber Kosten für die Unterbringung und Essenszuschüsse. Mit diesem Urteil setzt der EuGH im Bereich des Mindestlohns erstmals europaweit wichtige Standards.

 

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge