Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus vorgelegt. Es wird ein „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ beschrieben, das auf vier Säulen beruht:
1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren (s.u.)
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
Die geplanten ausgeweiteten Mittel sollen insbesondere einfach und unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Das Maßnahmenpaket mit der Ankündigung zusätzlicher Sonderprogramme weist in die richtige Richtung.
Kurzarbeitergeld
Bundestag und Bundesrat haben am 13.03.2020 im Eilverfahren das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen (Drucksache 19/17893). Mit dem Gesetz wurden die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung herausgelöst und separat beschlossen.
Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld wird unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Bundeskabinett wird die noch notwendigen Verordnungen ebenfalls schnellstmöglich beschließen.