Kurzarbeitergeld geht in die Verlängerung

Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte, kann Kurzarbeitergeld auch 2015 bis zu zwölf Monate lang bezogen werden.

Gesetzlich ist es eigentlich auf sechs Monate begrenzt und in der Vergangenheit war die maximale Bezugsdauer immer wieder verdoppelt worden.

Bei Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu zwei Drittel des entgangenen Bruttolohns für die Beschäftigten eines Unternehmens. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn in einem Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Lohneinbußen vorliegt, in dem betroffenen Betrieb mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist, die geforderten persönlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (vor allem eine ungekündigte versicherungspflichtige Beschäftigung) und das Unternehmen den Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit unverzüglich schriftlich mitteilt.

 

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