Seit 5 Jahren sinkt die Künstlersozialabgabe erstmalig. 2017 beträgt der Abgabesatz 4,8 % statt derzeit 5,2 %.
Kurz zur Erinnerung: Künstlersozialabgabe abführen müssen die Auftraggeber von freiberuflichen/selbstständigen Web-Designern, Grafik-Designern, Werbefotografen oder Textern oder aber auch Unternehmen, die Künstler wie Clowns, Zauberer oder Musicalsänger bei Veranstaltungen für das Unternehmen beauftragen. Bemessungsgrundlage ist die Netto-Auftragssumme. Sie fällt auch an, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) oder Partnerschaftsgesellschaft beauftragt wird.
Ausgenommen sind lediglich Aufträge an eine OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG oder Limited. Die Unternehmen selbst müssen sich bei der Künstlersozialkasse melden und die Abgabe durchführen.