Stilblüte gefällig? Arbeitnehmer dürfen auch dann zu einem Vorstellungsgespräch gehen, wenn sie krankgeschrieben sind.
Auch wenn dies unglaublich klingt: das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat so entschieden.
Voraussetzung ist, dass der Termin die Genesung nicht beeinträchtigt. Ein Mitarbeiter eines Sanitärfachhandels hatte sich bei einer städtischen Gesellschaft beworben und war zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Er nahm den Termin wahr, obwohl er an dem Tag mit einem ärztlichen Attest fehlte. Sein Arbeitgeber erfuhr von dem Gespräch und kündigte dem Mann fristlos. Die Richter widersprachen der Kündigung. Der Mann sei wegen Problemen mit seinem Arm krankgeschrieben gewesen, weshalb das Bewerbungsgespräch nicht hinderlich für die Genesung war. Allein, dass sich ein Arbeitnehmer woanders bewirbt, rechtfertigt keine Entlassung.