Krankenversicherung bei Auslandseinsätzen

Immer mehr Firmen bedürfen aufgrund des Fachkräftemangels des Rückgriffs auf Mitarbeiter aus dem Ausland oder aber entsenden geeignete Kollegen aus Deutschland in die Ferne, um die Arbeitskräfte im Ausland entsprechend zu nutzen und auszubilden.

Arbeitsvertragliche Formulierungen können dazu beitragen, die Risiken zu minimieren und ein wichtiger Bestandteil dazu ist die richtige Regelung der Krankenversicherung im Ausland.
Für gewöhnlich gelten Expats als Mitarbeiter mit einem sehr guten Gesundheitsstand. Man schickt Mitarbeiter ja nicht ins Ausland, die dann dort mit hoher Wahrscheinlichkeit erkranken und wieder zurückgeholt werden müssen. Daher werden für die Krankenversicherung der betroffenen Mitarbeiter meist Anbieter mit günstigen Versicherungsprämien ausgewählt. Oftmals werden dafür dann sogar separate Tarifgruppen eingerichtet und wenn dann ein Mitarbeiter erkrankt, ist dies kaum mehr durch die anderen Versicherten zu tragen: im schlimmsten Fall kann es passieren, dass der Versicherer den Tarif schließt und die anderen Versicherten dann ohne Versicherungsschutz dastehen. Das ist 2013 in den USA einer Gruppe von Auslandsentsandten passiert.

Ein Versicherer, der Unternehmen „poolt“, also Krankenversicherungstarife anbietet, die mehrere tausend Expats umfassen, ist grundsätzlich am besten. Ein solcher Tarif ist zwar nur wenig individuell, aber die Beiträge bleiben meist stabil. Die hohen Kosten einer Auslandskrankenversicherung sind jedoch nur eines der Risiken; damit verbunden sind viele Folgewirkungen: der Ausschluss von chronischen Erkrankungen z.B. reduziert zwar Versicherungsprämien, kann für das entsendende Unternehmen aber sehr teuer werden, wenn es für Krankheitskosten aufkommen muss, die der Versicherer nicht zahlt.

Um einen besseren Überblick zu erhalten, ist also ein Blick in die Schadenshistorie hilfreich sowie eine Übersicht der Beitragsentwicklung des Tarifes und der Versicherungsbedingungen. So kommt eine Versicherung nicht für Gesundheitsschäden auf, wenn Versicherte aktiv an einem Kriegsgeschehen oder an einer gewalttätigen Demonstration teilgenommen haben. Viele Versicherer zahlen aber auch dann nicht, wenn lediglich ein passives Risiko besteht, Expats also beispielsweise auf dem Weg zu einem Geschäftstermin unfreiwillig und unwissentlich in Ausschreitungen geraten und in der Folge verletzt werden.

Die folgenden Fragen sollten vor einem Vertragsabschluss unbedingt mit dem Versicherer geprüft werden:

  • Sind bestimmte Berufsgruppen vom Versicherungsschutz ausgenommen?
  • Sind die Versicherungsbeiträge an das Alter gekoppelt (steigen sie mit dem Alter)?
  • Gibt es eine Leistungsgrenze, bis zu welcher der Versicherer Schäden zahlt?
  • Kann der Versicherungsschutz bei Bedarf problemlos verlängert werden?
  • Sind Heimataufenthalte mitversichert?
  • Wie lange darf sich der Expat maximal im Ausland aufhalten (gibt es eine Befristung)?
  • Sind Vorerkrankungen und bestehender Behandlungsbedarf mitversichert?
  • Gibt es für bestimmte Eingriffe (zum Beispiel Zahnersatz) eine Wartezeit?
  • Wie lange können Versicherte Arzt- und Arzneimittelrechnungen einreichen?
  • Hat der Versicherer eine eigene Abteilung für die Schadenregulierung, so dass Expats ihre Belege direkt dort einreichen können, oder wird die Kostenerstattung über die Personalabteilung geregelt (Stichwort Datenschutz und administrativer Mehraufwand)?

In Abhängigkeit vom Einsatzgebiet, der Person des Entsandten oder aber dem Umfang der Entsendungen können sich auch folgende Fragen stellen:

  • Gilt die Versicherung weltweit oder ist sie auf einzelne Länder begrenzt?
  • Kann die Police auch für Expats, die schon im Ausland sind, abgeschlossen werden?
  • Leistet die Versicherung auch in Kriegs- und Krisengebieten?
  • Leistet die Versicherung auch in Ländern mit Seuchengefahr (wie aktuell bei Ebola)?
  • Zahlt der Anbieter auch bei Schwangerschaft und Entbindung?

Vorsicht bei lokalen Versicherern
Um Kosten zu sparen, wählen manche entsendende Unternehmen einen lokalen Versicherer im Aufenthaltsland. Dazu sollten Sie jedoch wissen, dass insbesondere Anbieter nach dem angelsächsischen Modell ihre Versicherungssumme für Schäden limitieren („gedeckelte“ Versicherungen), um die Beiträge niedrig zu halten. Übersteigt ein Versicherungsschaden diese Summe, muss der Arbeitgeber die Differenz bezahlen. Achten Sie deshalb stets auf Höchstgrenzen bei den Versicherungssummen. Der zweite Nachteil beim angelsächsischen Modell: Der Versicherungsschutz muss jedes Jahr erneuert werden. Das bedeutet, dass die Versicherung jedes Jahr neu prüft, ob der Kunde weiterhin lukrativ ist. Wer in der Zwischenzeit ein paar Mal krank gewesen ist, kann plötzlich als Kunde abgelehnt werden und die Suche beginnt von neuem.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Entsendungen beabsichtigen. Wir helfen Ihnen, diese von Anbeginn an korrekt aufzusetzen, aus arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Fordern Sie noch heute unser Vademecum Entsendung an.

 

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