Krank im Urlaub – was rechtlich gilt

Gerade sind die Sommerferien zu Ende und viele Arbeitgeber hatten in dieser Zeit Fragen, wie mit Krankmeldungen während des Urlaubs umzugehen ist.

Urlaub und Krankheit schließen sich gegenseitig aus. § 9 des Bundesurlaubsgesetzes besagt, dass ein Mitarbeiter, der während seines Urlaubs krank wird, diese Tage nicht von seinem Jahresurlaub abgezogen bekommt. Als Nachweis der Erkrankung muss ein Ärztliches Attest vorliegen.

Die Krankmeldung ist seit 2023 nichtmehr verpflichtend in Papierform bei dem Arbeitgeber abzugeben. Der Arbeitgeber muss lediglich über die Krankmeldung informiert werden. Die Arztpraxen übermitteln die AU-Daten an die Krankenkassen, worüber der Arbeitgeber sich die nötigen Informationen abrufen kann.

Krankmeldung im Ausland

Wenn der Mitarbeiter während seines Urlaubs im Ausland erkrankt, ist er verpflichtet seinem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Mitarbeiter sich ein Attest am Urlaubsort einholen, da nur hiermit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt.

Die Krankenkasse sowie der Arbeitgeber sollten laut §5 EFZG so schnell wie möglich, telefonisch oder per Mail informiert werden. Folgende Informationen werden benötigt:

–           Die Arbeitsunfähigkeit an sich,

–           Die voraussichtliche Dauer

–           Die Adresse am Aufenthaltsort

Bei korrektem Nachweis haben Arbeitnehmer für die Zeit der Krankheit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und können den Urlaub dann noch einmal anderweitig in Anspruch nehmen.

Praxistipp: Arbeitnehmer können ihre „verlorenen“ Urlaubstage nicht an ihren regulären Urlaub eigenständig anhängen: Sobald der Beschäftigte nach Ende seines Urlaubs wieder gesund ist, muss er zur Arbeit erscheinen. Ist er während des Urlaubs wieder genesen, kann er den Urlaub wie geplant zu Ende bringen und dann die Arbeit im Anschluss aufnehmen.

Wann verfallen die Urlaubstage?

Wenn der Mitarbeiter länger krank ist und seinen Urlaub im laufenden Jahr sowie im Übertragungszeitraum des nächsten Jahres nicht nehmen kann – also bis zum 31. März des Folgejahres in der Regel, verfällt der Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres.

Krank vor dem Urlaub – was gilt?

Beschäftigte sollten während einer Krankschreibung alles unterlassen, was ihrer Gesundheit entgegensteht. Hier wird nun also betrachtet, ob die geplante Reise die Heilung unterstützt oder eher hinderlich ist.

Für die meisten Arbeitnehmer bedeutet Urlaub Erholung. Bei Unsicherheit sollte man sich aber am besten von der jeweiligen Arztpraxis schriftlich bescheinigen lassen, dass die Krankheit dem anstehenden Urlaub entgegensteht.

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