Kommt eine weitere  Arbeitszeitflexibilisierung in 2025?

Gemäß Sondierungspapier gibt es gesetzliche Überlegungen, Änderungen im Bereich des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen, um dadurch flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Insbesondere durch die Einführung einer wöchentlichen – anstatt der bisher geltenden täglichen – Höchstarbeitszeit ergäben sich hier neue Ansätze.

Nach der derzeitigen Regelung im Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Die Tagesarbeitszeit kann nur dann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten oder innerhalb von 24 Wochen immer noch 8 Stunden beträgt. Wie die Flexibilisierung der Arbeitszeit tatsächlich umgesetzt wird, bleibt noch unklar, da z.B. die geltenden Ruhezeiten eingehalten werden sollen.

Unter europarechtlichen Gesichtspunkten steht einem Wechsel von der Tageshöchstarbeitszeit auf die Wochenhöchstarbeitszeit nichts entgegen. Art. 6 der Arbeitszeitrichtlinie stellt auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit und nicht auf die tägliche Höchstarbeitszeit ab. Die bereits im September 2022 angekündigte gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung steht allerdings immer noch aus. Im April 2023 wurde ein Referentenentwurf der Regierung zur Anpassung des Arbeitsrechts an die vorausgegangenen Gerichtsurteile vorgelegt. Zu einer Einigung der Regierungsparteien kam es jedoch bisher nicht. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 steht lediglich fest, dass eine Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten besteht. Nach wie vor besteht für Arbeitgeber Rechtsunsicherheit, da sich das BAG zu der konkreten Ausgestaltung dieser Arbeitszeiterfassungspflicht noch nicht festgelegt hat.

Share:

Kategorien

ratgeber-gehaltsextras-ennemoser-birgit-taschenbuecher-2_9783962760977

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge