Koalitionsvertrag: angedachte Änderungen im Sozialversicherungsrecht für 2025/2026

Der Koalitionsvertrag und seine Ideen und Inhalte beschäftigen uns weiterhin:

auch sozialversicherungsseitig ist manches schon sehr deutlich in der Planung:

Förderung von Mehrarbeit: Um Mehrarbeit zu belohnen, sollen Zuschläge dafür steuerfrei gestellt werden. Für tarifliche Regelungen soll dabei eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden als Vollzeit gelten. Bei nicht tariflich festgelegten oder vereinbarten Arbeitszeiten gilt eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Zudem sollen neue steuerliche Anreize geschaffen werden, um die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten auszuweiten. Wenn Unternehmen eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll sie steuerlich begünstigt werden.

Ob und in welchem Umfang diese neuen Förderungen auch sozialversicherungsfrei gestellt werden, steht aktuell noch nicht fest. Bei ähnlichen Maßnahmen folgt der Steuerfreiheit in der Regel auch die Sozialversicherungsfreiheit.

Rentenversicherung: Das Rentenniveau soll bis zum Jahr 2031 gesetzlich auf 48 Prozent abgesichert werden. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren soll auch künftig möglich sein.

Anstatt das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen, ist mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente geplant. Wer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro Arbeitsentgelt monatlich steuerfrei erhalten. Zur Sozialversicherungsfreiheit wurde noch keine konkrete Aussage getroffen. Das Vorbeschäftigungsverbot soll aufgehoben werden, wenn man zum bisherigen Unternehmen nach Erreichen der Regelaltersgrenze zurückkehrt. Dadurch wird befristetes Weiterarbeiten ermöglicht.

Zudem soll ab Anfang 2026 die Frühstart-Rente eingeführt werden. Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, sollen pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Die betriebliche Altersversorgung soll weiter vorangetrieben werden. Das gilt besonders für kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen. Dazu soll die Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen verbessert sowie die betriebliche Altersvorsorge digitalisiert und entbürokratisiert werden. Die Möglichkeit, Ihre betriebliche Altersvorsorge bei einem Wechsel der Firma mitzunehmen, soll erhöht werden. Allerdings wurde noch nicht konkret beschrieben, wie dies Umsetzung finden soll.

Künstlersozialversicherung: Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung soll stabilisiert werden. Zudem soll geprüft werden wie das Abgabeverfahren, z. B. durch Pauschalisierung, vereinfacht werden kann. Die zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken soll ebenfalls der Künstlersozialabgabe unterliegen.

Kranken- und Pflegeversicherung: Um weitere Beitragserhöhungen zu vermeiden, sollen strukturelle Anpassungen und kurzfristige Maßnahmen die finanzielle Lage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stabilisieren. Eine Kommission unter Beteiligung von Fachleuten und Sozialpartnern soll die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags prüfen. Bis zum Frühjahr 2027 sollen Ableitungen getroffen und konkrete weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Eine große Pflegereform soll die nachhaltige Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung sichern. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ebene von Ministern unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände soll die Grundlagen der Reform erarbeiten.

Share:

Kategorien

ratgeber-gehaltsextras-ennemoser-birgit-taschenbuecher-2_9783962760977

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge