Wir hatten ja darüber informiert, dass der GKV-Spitzenverband festgelegt hat, wie die Sonderprämien für Corona rückgefordert werden können und wo.
Mit Schreiben vom 7. Juli 2020 (dies finden Sie hier) weist der GKV-Spitzenverband erneut darauf hin, dass in der Regel Anträge zur Geltendmachung der Corona-Prämien bei der für den (Haupt-)Sitz des Dienstleistungsunternehmens zuständigen Pflegekasse einzureichen sind. Aufgrund von Doppelbeantragungen kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung durch die Pflegekassen kommen. Die Einzelheiten können Sie dem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes entnehmen.